Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Steuerrecht
Steuerrecht,die Rechtsvorschriften, die die Pflichten und Rechte aus dem Steuerrechtsverhältnis regeln. Das allg. S. ist v. a. in der Abgabenordnung (AO) enthalten, das besondere S., d. h. die die einzelnen Steuern betreffenden Bestimmungen, ist in gesonderten Steuer-Ges. erfasst. Die Entscheidung von Streitigkeiten im Bereich des S. obliegt der Finanzgerichtsbarkeit. Das internat. S., das das nat. Außen-S. und das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (Doppelbesteuerung) umfasst, regelt grenzüberschreitende Sachverhalte. Supranat. S. bilden die VO und Richtlinien der EU. - In Österreich sind die Steuern weitgehend bundesrechtlich in zahlr. Einzelsteuer-Ges. geregelt. In der Schweiz bestehen entsprechend der Aufteilung der Steuerhoheit steuerrechtl. Vorschriften des Bundes, der Kantone und der Gemeinden.
Steuerrecht,die Rechtsvorschriften, die die Pflichten und Rechte aus dem Steuerrechtsverhältnis regeln. Das allg. S. ist v. a. in der Abgabenordnung (AO) enthalten, das besondere S., d. h. die die einzelnen Steuern betreffenden Bestimmungen, ist in gesonderten Steuer-Ges. erfasst. Die Entscheidung von Streitigkeiten im Bereich des S. obliegt der Finanzgerichtsbarkeit. Das internat. S., das das nat. Außen-S. und das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (Doppelbesteuerung) umfasst, regelt grenzüberschreitende Sachverhalte. Supranat. S. bilden die VO und Richtlinien der EU. - In Österreich sind die Steuern weitgehend bundesrechtlich in zahlr. Einzelsteuer-Ges. geregelt. In der Schweiz bestehen entsprechend der Aufteilung der Steuerhoheit steuerrechtl. Vorschriften des Bundes, der Kantone und der Gemeinden.