Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Steuerlehre
Steuerlehre,als betriebl. oder betriebswirtsch. S. Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre, das sich v. a. mit den Einflüssen der Besteuerung auf Liquidität, Vermögen und Organisation des Betriebes sowie mit den betriebl. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besteuerung befasst; als allgemeine S. und besondere S. Teilgebiet der Finanzwissenschaft.
Steuerlehre,als betriebl. oder betriebswirtsch. S. Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre, das sich v. a. mit den Einflüssen der Besteuerung auf Liquidität, Vermögen und Organisation des Betriebes sowie mit den betriebl. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besteuerung befasst; als allgemeine S. und besondere S. Teilgebiet der Finanzwissenschaft.