Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Steuererlass
Steuer|erlass,die Erlassung einer Steuerschuld, deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre (§ 227 AO).
Steuer|erlass,die Erlassung einer Steuerschuld, deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre (§ 227 AO).