Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sterilisation
Sterilisation[lat.] die,
1) Hygiene: (Entkeimung) die vollständige Abtötung sämtl. Mikroorganismen, einschl. ihrer Dauerformen und Sporen, im Unterschied zu der lediglich auf Inaktivierung zielenden Desinfektion. S. erfolgt durch versch. Verfahren, z. B. durch Erhitzen auf Temperaturen über 100 ºC im Sterilisator (Autoklav).
2) Medizin: beim Menschen und bei Tieren das operative Unfruchtbarmachen, bei dem im Unterschied zur Kastration die Keimdrüsen (Hoden, Eierstöcke), die Geschlechtsorgane sowie der Sexualtrieb erhalten bleiben. Die S. stellt die sicherste Form der Empfängnisverhütung dar. Die Eingriffe zur S. des Mannes sind einfacher als diejenigen bei der Frau; sie bestehen in einer Vasektomie (Vasoresektion), bei der unter Lokalanästhesie ein Stück (1-2 cm) des Samenleiters im Bereich des Hodensacks oder der Leisten entfernt wird. Bei der S. der Frau wird die Durchgängigkeit der Eileiter aufgehoben (Tubensterilisation).
Rechtlich unterliegt die freiwillige S. keiner Strafvorschrift; die S. eines Minderjährigen ist unzulässig (§ 1631c BGB). Die Voraussetzungen für die S. eines unter Betreuung Stehenden sind im § 1905 BGB enthalten. Gesetzlich geregelt (durch Gesetz über die freiwillige Kastration u. a. Behandlungsmethoden vom 15. 8. 1969) ist u. a. die Kastration des Mannes (ab dem 25. Lebensjahr), wenn es sich um eine »gegen die Auswirkungen eines abnormen Geschlechtstriebes gerichtete Behandlung« handelt.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Sterilisation