Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sterbebuch
Sterbebuch,Personenstandsbuch (Personenstand), das zur Beurkundung von Sterbefällen dient. Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden.
Sterbebuch,Personenstandsbuch (Personenstand), das zur Beurkundung von Sterbefällen dient. Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden.