Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Stempelsteuer
Stempelsteuer,Verkehrsteuer, deren Entrichtung durch Aufdruck eines Stempels, Anbringen einer Stempelmarke (Steuermarke) oder durch Stempelpapier belegt wird. In Dtl. hatte die bis einschl. 1991 erhobene Wechselsteuer den Charakter einer Stempelsteuer. Von prakt. Bedeutung sind dagegen S. als Stempelgebühren (z.B. bei Ausweisen, Beurkundungen) in Österreich und als Stempelabgaben in der Schweiz.
Stempelsteuer,Verkehrsteuer, deren Entrichtung durch Aufdruck eines Stempels, Anbringen einer Stempelmarke (Steuermarke) oder durch Stempelpapier belegt wird. In Dtl. hatte die bis einschl. 1991 erhobene Wechselsteuer den Charakter einer Stempelsteuer. Von prakt. Bedeutung sind dagegen S. als Stempelgebühren (z.B. bei Ausweisen, Beurkundungen) in Österreich und als Stempelabgaben in der Schweiz.