Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Stellungnahme
Stellungnahme,im Recht der EG Rechtsakt des Europ. Parlaments, des Rates oder der Europ. Kommission, der insoweit unverbindlich ist, als er keine rechtl. Verpflichtung für den Adressaten oder Rechte des Einzelnen begründet. Infolgedessen sind S. vor dem Europ. Gerichtshof auch nicht angreifbar. Sie besitzen jedoch eine polit. und moral. Appellfunktion und sind verfahrensrechtlich (bes. als Vorstufe weiteren Vorgehens) bedeutsam. Von der Empfehlung unterscheidet sich die S. dadurch, dass sie, anders als jene, nicht auf eigener Initiative beruht, sondern eine Reaktion auf einen Vorschlag o. Ä. darstellt.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Stellungnahme