Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Stauropegialklöster
Stauropegialklöster,orth. Kirche: Klöster, die nicht der Jurisdiktion des Ortsbischofs, sondern direkt der Synode bzw. dem Patriarchen unterstellt sind. Der Name ist abgeleitet von dem Brauch, beim Bau des Klosters als Zeichen seiner Exemtion ein Kreuz (grch. staurós) im Fundament zu befestigen (grch. pēgnýnai »errichten«).
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