Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Statistik
Statịstik[lat.] die,
1) zahlenmäßig erfasste sowie meist tabellarisch oder grafisch dargestellte Untersuchungsergebnisse (z. B. Bev.-, Ind.-, Landwirtschafts-, Verkehrs- und Preisstatistik).
2) Teilgebiet der Mathematik, das sich mit der mathemat. Erfassung und Auswertung von zufälligen Ereignissen und Erscheinungen (Ergebnisse von Versuchen, Beobachtungen, Experimenten, Proben) befasst. Statist. Methoden beruhen auf der Erfahrung, dass bei bestimmten Massenerscheinungen Gesetzmäßigkeiten nachweisbar sind, die für Einzelereignisse nicht formuliert werden können. Jede statist. Aussage ist dabei mit einer abschätzbaren, jedoch prinzipiell unvermeidl. Unsicherheit behaftet. - Aufgabe der beschreibenden (deskriptiven) S. ist es, eine Gesamtheit von Ereignissen nach bestimmten, ihr wesenseigenen Merkmalen (Variablen) zu untersuchen und auf deren Häufigkeitsverteilung zu schließen. Dazu werden empir. Daten in Tabellen und Grafiken dargestellt, das ihnen zugrunde liegende Verteilungsgesetz herausgearbeitet und durch geeignete Werte (statist. Parameter) gekennzeichnet; zu diesen gehören: Positions-, Dispersions- und Korrelationsparameter, die die Lage eines Kollektivs (Mittelwert), dessen Ausbreitung (Streuung) sowie das Maß der Abhängigkeit oder des Zusammenhangs von versch. zufallsartig variierenden Merkmalen kennzeichnen. Die analyt. (mathemat.) S. zieht anhand des aus Stichproben gewonnenen statist. Materials mithilfe geeigneter wahrscheinlichkeitstheoret. Größen und Modelle Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit, z. B. um Prognosen zu zukünftigen Ereignissen geben zu können. Die auf bestimmten Vermutungen (statist. Hypothesen) basierenden, mithilfe der Wahrscheinlichkeitsrechnung hergeleiteten Folgerungen werden statist. Test- und Schätzverfahren unterzogen und führen im Falle ihrer Akzeptanz zum statist. Schluss. - Statist. Methoden werden heute in fast allen Wiss.en angewendet, bes. in den Wirtschafts- und Sozialwiss.en, in Medizin, Biologie, Physik (statist. Mechanik, Quanten-S.) und Linguistik.
Auf nat. und internat. Ebene bestehen zahlr. Institutionen, die sich mit amtl. S. befassen. Die S. für Bundeszwecke wird in Dtl. durch das Bundesstatistik-Ges. vom 22. 1. 1987 (mit Änderungen) geregelt und obliegt dem Statist. Bundesamt, den Statist. Ämtern der Länder sowie Behörden und Ministerien. - In Österreich existiert das Österr. Statist. Zentralamt in Wien, in der Schweiz das Bundesamt für S. in Bern. Auf internat. Ebene bestehen z. B. das Eurostat in Luxemburg und das Statist. Amt der UN in New York, die die amtl. S. ihrer Mitgl.länder koordinieren.
Literatur:
Leiner, B.: Einführung in die S. München 71996.
Hartung, J. u. a.: S. München 121999.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Statistik