Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Starost
Starọst[slaw.] der, in Russland urspr. ein Mitgl. der Verw. auf unterster Ebene, seit der Bauernbefreiung (1861) das vom Staat verpflichtete, gewählte Oberhaupt der Dorfgemeinde. - In Polen seit dem 14. Jh. königl. Statthalter, vom 15. bis 18. Jh. auch adliger Inhaber eines Kronlehens, 1918-39 und 1944-50 leitender Beamter in der Kreisverwaltung.
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