Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Stapelrecht
Stapelrecht,im MA. das Recht einzelner Städte, durchziehende Kaufleute zu zwingen, ihre Waren für eine bestimmte Zeit zum Verkauf auszustellen und ggf. mit städt. Schiffen oder Wagen weiterzutransportieren (Umschlagsrecht).
Stapelrecht,im MA. das Recht einzelner Städte, durchziehende Kaufleute zu zwingen, ihre Waren für eine bestimmte Zeit zum Verkauf auszustellen und ggf. mit städt. Schiffen oder Wagen weiterzutransportieren (Umschlagsrecht).