Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Standesrecht
Standesrecht, Gesamtheit von Regelungen für Angehörige bestimmter Berufe (z. B. Ärzte, Anwälte), die Verhaltenspflichten bei der prakt. Berufsausübung festlegen; gelten als Ausdruck eines bestimmten Berufsethos. Ihre Verletzung kann sowohl vor Berufsgerichten (Anwaltsgerichten) geahndet werden als auch Haftungstatbestände auslösen.
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