Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Standesherren
Standesherren,Angehörige der Fürsten- und Grafengeschlechter, die durch die »Mediatisierungen« 1803 und 1806 von selbstständigen Reichsständen zu Untertanen der größeren Landesherren wurden. Die Dt. Bundesakte von 1815 gewährleistete ihnen die Zugehörigkeit zum hohen Adel, Ebenbürtigkeit mit den regierenden Fürstenhäusern u. a. Vorrechte (z. T. bis 1918 gültig).
Standesherren,Angehörige der Fürsten- und Grafengeschlechter, die durch die »Mediatisierungen« 1803 und 1806 von selbstständigen Reichsständen zu Untertanen der größeren Landesherren wurden. Die Dt. Bundesakte von 1815 gewährleistete ihnen die Zugehörigkeit zum hohen Adel, Ebenbürtigkeit mit den regierenden Fürstenhäusern u. a. Vorrechte (z. T. bis 1918 gültig).