Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Stammgut
Stammgut,im älteren dt. Recht ein Gut des Hochadels, das nicht ohne Zustimmung der Erben veräußert werden konnte. Die S. wurden im Mannesstamm in Einzelerbfolge vererbt.
Stammgut,im älteren dt. Recht ein Gut des Hochadels, das nicht ohne Zustimmung der Erben veräußert werden konnte. Die S. wurden im Mannesstamm in Einzelerbfolge vererbt.