Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Stadtrecht
Stadtrecht,das in den Städten des MA. entstandene Recht, worin das Landrecht den wirtsch. und polit. Verhältnissen der Städte angepasst war; galt z. T. bis ins 19. Jh. Urspr. beruhte das S. auf Privilegien (Handfesten) des Königs oder Stadtherrn. Später traten städt. Ratssatzungen in den Vordergrund. Andere Quellen waren private Rechtsbücher und Sammlungen von Schöffensprüchen und die Stadtbücher. Durch Bewidmung jüngerer Städte mit dem Recht einer älteren bildeten sich S.-Familien (Oberhof, Magdeburger Recht).
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