Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Stadtbücher
Stadtbücher,seit dem 12. Jh. geführte Bücher zur Aufzeichnung aller rechtserhebl. Vorgänge in einer Stadt, seit dem 14. Jh. inhaltlich u. a. getrennt in Gerichts-, Verwaltungs- und »Privatrechtsgeschäftsbücher«.
Stadtbücher,seit dem 12. Jh. geführte Bücher zur Aufzeichnung aller rechtserhebl. Vorgänge in einer Stadt, seit dem 14. Jh. inhaltlich u. a. getrennt in Gerichts-, Verwaltungs- und »Privatrechtsgeschäftsbücher«.