Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Stabilitätsgesetz
Stabilitätsgesetz,Kurzbez. für Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, rechtl. Grundlage für eine antizykl. Konjunkturpolitik. Als grundsätzl. Aufgaben für die Wirtschafts- und Finanzpolitik von Bund und Ländern schreibt das S. vom 8. 6. 1967 fest, dass sie das gesamtwirtsch. Gleichgewicht beachten und zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand, zum außenwirtsch. Gleichgewicht sowie zu einem stetigen und angemessenen Wirtschaftswachstum beitragen sollen (magisches Vieleck). Das S. ermächtigt die Bundesreg., mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr von Störungen des gesamtwirtsch. Gleichgewichts steuerl. (z. B. Aussetzung oder Beschränkung von Sonderabschreibungen, Steuererhöhungen bzw. -ermäßigungen bis zu 10 %, Ergänzungsabgabe) und haushaltspolit. Maßnahmen (Begrenzung bzw. Ausweitung öffentl. Ausgaben sowie der Neuverschuldung; Bildung einer Konjunkturausgleichsrücklage durch Einstellung von Mitteln bei einem Nachfrageüberhang, die bei einer Konjunkturabschwächung für zusätzl. Ausgaben zu verwenden sind) zu ergreifen. Außerdem verpflichtet das S. die Bundesreg., jährlich dem Bundestag und Bundesrat den Jahreswirtschaftsbericht vorzulegen, die mittelfristige Finanzplanung aufzustellen und einen Konjunkturrat zu bilden. Fernerhin hat sie bei Gefährdung eines der gesamtwirtsch. Ziele Orientierungsdaten für die konzertierte Aktion zur Verfügung zu stellen.
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