Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Staatsvermögen
Staatsvermögen (öffentliches Vermögen), das Vermögen des öffentl. Sektors (Gebietskörperschaften, Sozialversicherung). Unterschieden werden: Verwaltungsvermögen (die Vermögensteile, die der unmittelbaren Erfüllung von Verwaltungsaufgaben dienen); Sachen in Gemeingebrauch (Straßen, Brücken, Gewässer u. a.); Vermögen der Anstalten und Einrichtungen von Bund, Ländern und Gemeinden; Betriebsvermögen (landwirtschaftl. und gewerbl. Betriebe sowie Kapitalbeteiligungen an Unternehmen); allgemeines Kapital- und Sachvermögen (z. B. beim Bund neben Liegenschaften und Kapitalbeteiligungen an internat. Einrichtungen Darlehen an andere Gebietskörperschaften und an Unternehmen). Eine besondere Vermögensgruppe sind die Sondervermögen.
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