Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Staatsschulden
Staatsschulden (Staatsverschuldung, öffentliche Schulden), Verbindlichkeiten des öffentlichen Sektors (Gebietskörperschaften, Sozialversicherung) aus der Kreditaufnahme im In- oder Ausland zur Finanzierung von Defiziten im öffentl. Haushalt. Die Differenz zw. der Aufnahme öffentl. Kredite (Bruttoneuverschuldung) und Schuldentilgungen einer Periode wird als Nettokreditaufnahme (Nettoneuverschuldung) bezeichnet; dieser Betrag muss dem jeweiligen Schuldenstand am Anfang einer Periode hinzugerechnet werden. Man unterscheidet nach dem Ziel der Kreditaufnahme Finanzierungskredite zur Deckung von Haushaltsfehlbeträgen (Defizite) und Kassenverstärkungskredite zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen; nach dem Dokument Brief- (mit gesonderter Schuldenurkunde) und Buchschulden (in ein Schuldbuch eingetragen); nach der Fristigkeit kurzfristige (z. B. Finanzierungsschätze, Schatzanweisungen), mittelfristige (z. B. Bundesschatzbriefe, Bundesobligationen, Kassenobligationen) und langfristige S. (z. B. Anleihen, Schuldscheindarlehen). In Dtl. ist die Bundesschuldenverwaltung, Bad Homburg v. d. Höhe, als selbstständige Bundesbehörde zuständig für die Beurkundung, Verw. und Bedienung (Zins-, Tilgungszahlungen) der Bundesschulden; sie führt auch das Bundesschuldbuch, in das Schuldverschreibungen als Schuldbuchforderungen eingetragen werden, und verwaltet gebührenfrei auf Schuldbuchkonten versch. Bundeswertpapiere privater Anleger.
Bei den Wirkungen der S. auf die Wirtschaftstätigkeit werden u. a. diskutiert: 1) mögl. Verdrängung privater Nachfrage am Kapitalmarkt durch öffentl. Kreditaufnahme (Crowding-out); 2) Einschränkung künftiger finanzpolit. Handlungsspielräume durch wachsende Zins- und Tilgungslasten in den öffentl. Haushalten; 3) Gefahr der Finanzierung aktueller Ausgaben zu Lasten künftiger Generationen (Lastenverschiebungsthese); 4) Scheitern der antizykl. Finanzpolitik durch Defizitfinanzierung in der Praxis aufgrund der starken Zunahme der S. insbesondere auch als Folge der dt. Einheit; 5) Rückführung der S. und der Staatstätigkeit bes. im Zusammenhang mit den Konvergenzkriterien im Rahmen der Europ. Wirtschafts- und Währungsunion durch Begrenzung und Umstrukturierung der Staatsausgaben sowie durch Privatisierung.
Die Schulden der Gebietskörperschaften in der Bundesrep. Dtl. stiegen von (1970) 125,9 Mrd. DM auf (1990) 1 048,9 Mrd. DM; für Gesamt-Dtl. hat sich der Schuldenstand auf (1997) 2 193,1Mrd. DM erhöht; bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt sind dies 60,2 %.
▣ Literatur:
Heinemann, F.: Staatsverschuldung. Köln 1994.
⃟ Rügemer, W.: Schuldgewinner. Gewinner u. Verlierer der Staatsverschuldung. Köln 1995.
⃟ Wagschal, U.: Staatsverschuldung.Ursachen im internationalen Vergleich. Opladen 1996.
⃟ Bröcker, K. T.: Grenzen staatlicher Verschuldung im System des Verfassungsstaats. Berlin 1997.
⃟ Ganske, M.: Intertemporale Aspekte von Staatsverschuldung u. Außenhandel. Frankfurt am Main 1999.
Staatsschulden (Staatsverschuldung, öffentliche Schulden), Verbindlichkeiten des öffentlichen Sektors (Gebietskörperschaften, Sozialversicherung) aus der Kreditaufnahme im In- oder Ausland zur Finanzierung von Defiziten im öffentl. Haushalt. Die Differenz zw. der Aufnahme öffentl. Kredite (Bruttoneuverschuldung) und Schuldentilgungen einer Periode wird als Nettokreditaufnahme (Nettoneuverschuldung) bezeichnet; dieser Betrag muss dem jeweiligen Schuldenstand am Anfang einer Periode hinzugerechnet werden. Man unterscheidet nach dem Ziel der Kreditaufnahme Finanzierungskredite zur Deckung von Haushaltsfehlbeträgen (Defizite) und Kassenverstärkungskredite zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen; nach dem Dokument Brief- (mit gesonderter Schuldenurkunde) und Buchschulden (in ein Schuldbuch eingetragen); nach der Fristigkeit kurzfristige (z. B. Finanzierungsschätze, Schatzanweisungen), mittelfristige (z. B. Bundesschatzbriefe, Bundesobligationen, Kassenobligationen) und langfristige S. (z. B. Anleihen, Schuldscheindarlehen). In Dtl. ist die Bundesschuldenverwaltung, Bad Homburg v. d. Höhe, als selbstständige Bundesbehörde zuständig für die Beurkundung, Verw. und Bedienung (Zins-, Tilgungszahlungen) der Bundesschulden; sie führt auch das Bundesschuldbuch, in das Schuldverschreibungen als Schuldbuchforderungen eingetragen werden, und verwaltet gebührenfrei auf Schuldbuchkonten versch. Bundeswertpapiere privater Anleger.
Bei den Wirkungen der S. auf die Wirtschaftstätigkeit werden u. a. diskutiert: 1) mögl. Verdrängung privater Nachfrage am Kapitalmarkt durch öffentl. Kreditaufnahme (Crowding-out); 2) Einschränkung künftiger finanzpolit. Handlungsspielräume durch wachsende Zins- und Tilgungslasten in den öffentl. Haushalten; 3) Gefahr der Finanzierung aktueller Ausgaben zu Lasten künftiger Generationen (Lastenverschiebungsthese); 4) Scheitern der antizykl. Finanzpolitik durch Defizitfinanzierung in der Praxis aufgrund der starken Zunahme der S. insbesondere auch als Folge der dt. Einheit; 5) Rückführung der S. und der Staatstätigkeit bes. im Zusammenhang mit den Konvergenzkriterien im Rahmen der Europ. Wirtschafts- und Währungsunion durch Begrenzung und Umstrukturierung der Staatsausgaben sowie durch Privatisierung.
Die Schulden der Gebietskörperschaften in der Bundesrep. Dtl. stiegen von (1970) 125,9 Mrd. DM auf (1990) 1 048,9 Mrd. DM; für Gesamt-Dtl. hat sich der Schuldenstand auf (1997) 2 193,1Mrd. DM erhöht; bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt sind dies 60,2 %.
▣ Literatur:
Heinemann, F.: Staatsverschuldung. Köln 1994.
⃟ Rügemer, W.: Schuldgewinner. Gewinner u. Verlierer der Staatsverschuldung. Köln 1995.
⃟ Wagschal, U.: Staatsverschuldung.Ursachen im internationalen Vergleich. Opladen 1996.
⃟ Bröcker, K. T.: Grenzen staatlicher Verschuldung im System des Verfassungsstaats. Berlin 1997.
⃟ Ganske, M.: Intertemporale Aspekte von Staatsverschuldung u. Außenhandel. Frankfurt am Main 1999.