Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Staatsrecht
Staatsrecht,der Teil des öffentl. Rechts, der die rechtl. Grundordnung eines Staates zum Gegenstand hat. Das S. regelt insbesondere Organisation des Staates, Aufbau und Befugnisse der Staatsorgane und das Grundverhältnis zw. Staat und Bürgern. Es ist weitgehend mit dem Verfassungsrecht identisch, da die Verf. die festgelegte rechtl. Grundlage eines bestimmten Staates darstellt.
Staatsrecht,der Teil des öffentl. Rechts, der die rechtl. Grundordnung eines Staates zum Gegenstand hat. Das S. regelt insbesondere Organisation des Staates, Aufbau und Befugnisse der Staatsorgane und das Grundverhältnis zw. Staat und Bürgern. Es ist weitgehend mit dem Verfassungsrecht identisch, da die Verf. die festgelegte rechtl. Grundlage eines bestimmten Staates darstellt.