Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Staatsmonopol
Staatsmonopol,vom Staat unter Ausschluss privater Unternehmen beanspruchtes ausschließl. Recht (Monopol), bestimmte Güter herzustellen und zu vertreiben; unterschieden in Finanzmonopole (vornehmlich zur Erzielung von Einnahmen, z. B. Branntweinmonopol) und Verwaltungsmonopole (zur Erfüllung öffentl. Aufgaben, z. B. Überwachung und Regulierung von Märkten oder Sicherung einer bestimmten Infrastruktur).
Staatsmonopol,vom Staat unter Ausschluss privater Unternehmen beanspruchtes ausschließl. Recht (Monopol), bestimmte Güter herzustellen und zu vertreiben; unterschieden in Finanzmonopole (vornehmlich zur Erzielung von Einnahmen, z. B. Branntweinmonopol) und Verwaltungsmonopole (zur Erfüllung öffentl. Aufgaben, z. B. Überwachung und Regulierung von Märkten oder Sicherung einer bestimmten Infrastruktur).