Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Staatskirche
Staatskirche,die innerhalb der Grenzen eines Staates einzige oder vorherrschend als Kirche anerkannte, von ihm direkt (z. B. über Parlament, Kirchenministerium und Staatsgesetze) beeinflusste bzw. geleitete Religionsgemeinschaft. Beispiele für S. sind: die Kirche von England, die luth. Kirchen in Dänemark, Island, Norwegen und Schweden und die orth. Kirche Griechenlands.
Staatskirche,die innerhalb der Grenzen eines Staates einzige oder vorherrschend als Kirche anerkannte, von ihm direkt (z. B. über Parlament, Kirchenministerium und Staatsgesetze) beeinflusste bzw. geleitete Religionsgemeinschaft. Beispiele für S. sind: die Kirche von England, die luth. Kirchen in Dänemark, Island, Norwegen und Schweden und die orth. Kirche Griechenlands.