Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Staatsgewalt
Staatsgewalt,Herrschaftsmacht des Staates über sein Gebiet und die auf ihm befindl. Personen (Gebietshoheit) sowie über die eigenen Staatsangehörigen (Personalhoheit). Die S. ist wesentl. Merkmal des Staates (Souveränität). Mithilfe der S. setzt der Staat die geltende Rechtsordnung durch. Hierfür steht ihm das Monopol der Anwendung phys. Gewalt (Gewaltmonopol) zu. Nach außen ist die S. durch das Völkerrecht oder internat. Verträge, nach innen durch die Grundrechte der Staatsbürger begrenzt.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Staatsgewalt