Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Staatsflagge
Staatsflagge, in einigen Ländern Bez. für die Nationalflagge, häufiger eine von dieser leicht (i. d. R. durch Hinzufügung des Staatswappens) abweichende und dem Gebrauch staatl. Dienststellen sowie Schiffen im Staatsdienst vorbehaltene Flagge; dementsprechend mitunter als »Staats- und Marineflagge« oder »Staats- und Handelsflagge« bezeichnet. In Dtl. entspricht der S. dem Sinn nach die »Dienstflagge«. Um ihren eigenständigen Charakter zu betonen, bezeichnen manche Gebietskörperschaften ihre jeweiligen Flaggen als Staatsflaggen.
Staatsflagge, in einigen Ländern Bez. für die Nationalflagge, häufiger eine von dieser leicht (i. d. R. durch Hinzufügung des Staatswappens) abweichende und dem Gebrauch staatl. Dienststellen sowie Schiffen im Staatsdienst vorbehaltene Flagge; dementsprechend mitunter als »Staats- und Marineflagge« oder »Staats- und Handelsflagge« bezeichnet. In Dtl. entspricht der S. dem Sinn nach die »Dienstflagge«. Um ihren eigenständigen Charakter zu betonen, bezeichnen manche Gebietskörperschaften ihre jeweiligen Flaggen als Staatsflaggen.