Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Staatseinnahmen
Staatseinnahmen (öffentliche Einnahmen), die Einnahmen des öffentl. Sektors (Gebietskörperschaften, Sozialversicherung); untergliedert in Erwerbseinkünfte, Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge), Einnahmen aus Kreditaufnahme (Staatsschulden), Zahlungen anderer Gebietskörperschaften (v. a. Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs).
Staatseinnahmen (öffentliche Einnahmen), die Einnahmen des öffentl. Sektors (Gebietskörperschaften, Sozialversicherung); untergliedert in Erwerbseinkünfte, Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge), Einnahmen aus Kreditaufnahme (Staatsschulden), Zahlungen anderer Gebietskörperschaften (v. a. Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs).