Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Staatsdienst
Staatsdienst,der Teil des öffentlichen Dienstes, der der Wahrnehmung primär staatl. Aufgaben dient, bes. durch Beamte und Soldaten.
Staatsdienst,der Teil des öffentlichen Dienstes, der der Wahrnehmung primär staatl. Aufgaben dient, bes. durch Beamte und Soldaten.