Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Staatsbürger
Staatsbürger,i. w. S. der Staatsangehörige (Staatsangehörigkeit), i. e. S. nur der Staatsangehörige mit vollen polit. Rechten (bes. dem Wahlrecht). Staatsbürgerl. Rechte und Pflichten sind die Rechte und Pflichten des Einzelnen, die in einem Anteil an der Bildung des Staatswillens oder an der Ausübung der Staatsfunktionen bestehen (Wahlrecht, Recht zur Bekleidung öffentl. Ämter als Ehrenbeamter, Recht zur Bildung von polit. Parteien, Wehrpflicht u. a.). Nach Art. 33 GG hat jeder Deutsche in jedem Land Dtl.s die gleichen staatsbürgerl. Rechte und Pflichten.
Staatsbürger,i. w. S. der Staatsangehörige (Staatsangehörigkeit), i. e. S. nur der Staatsangehörige mit vollen polit. Rechten (bes. dem Wahlrecht). Staatsbürgerl. Rechte und Pflichten sind die Rechte und Pflichten des Einzelnen, die in einem Anteil an der Bildung des Staatswillens oder an der Ausübung der Staatsfunktionen bestehen (Wahlrecht, Recht zur Bekleidung öffentl. Ämter als Ehrenbeamter, Recht zur Bildung von polit. Parteien, Wehrpflicht u. a.). Nach Art. 33 GG hat jeder Deutsche in jedem Land Dtl.s die gleichen staatsbürgerl. Rechte und Pflichten.