Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Staatsbanken
Staatsbanken,öffentlich-rechtl. Kreditinstitute mit bestimmten allgemeinwirtsch. Aufgaben; hierzu gehörten urspr. u. a. die Verw. der Staatsgelder, die Führung der Kassengeschäfte für den Staat sowie die Unterbringung seiner Anleihen; heute i. d. R. als Universalbanken tätig. Die Dt. Bundesbank ist keine Staatsbank.
Staatsbanken,öffentlich-rechtl. Kreditinstitute mit bestimmten allgemeinwirtsch. Aufgaben; hierzu gehörten urspr. u. a. die Verw. der Staatsgelder, die Führung der Kassengeschäfte für den Staat sowie die Unterbringung seiner Anleihen; heute i. d. R. als Universalbanken tätig. Die Dt. Bundesbank ist keine Staatsbank.