Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Staatsaufsicht
Staatsaufsicht,die Aufsicht des Staates über rechtsfähige Verw.einheiten, bes. über Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentl. Rechts in Selbstverwaltungsangelegenheiten. In Dtl. ist die S., v. a. die S. über Gemeinden und Gemeindeverbände (Kommunalaufsicht), in Angelegenheiten der Selbstverwaltung auf die Überwachung der Gesetzmäßigkeit der Verw.tätigkeit (Rechtsaufsicht) beschränkt. Soweit staatl. Auftragsangelegenheiten wahrgenommen werden, erstreckt sich die S. auch auf die Zweckmäßigkeit der Verw.tätigkeit (Fachaufsicht, Bundesaufsicht).
Staatsaufsicht,die Aufsicht des Staates über rechtsfähige Verw.einheiten, bes. über Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentl. Rechts in Selbstverwaltungsangelegenheiten. In Dtl. ist die S., v. a. die S. über Gemeinden und Gemeindeverbände (Kommunalaufsicht), in Angelegenheiten der Selbstverwaltung auf die Überwachung der Gesetzmäßigkeit der Verw.tätigkeit (Rechtsaufsicht) beschränkt. Soweit staatl. Auftragsangelegenheiten wahrgenommen werden, erstreckt sich die S. auch auf die Zweckmäßigkeit der Verw.tätigkeit (Fachaufsicht, Bundesaufsicht).