Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Staatenverbindungen
Staatenverbindungen,alle rechtlich geordneten, auf Dauer angelegten Vereinigungen von Staaten, bei denen die Eigenstaatlichkeit der Glieder erhalten bleibt. Auf einer völkerrechtl. Vereinbarung beruhende S. sind die universalen, regionalen oder auf einen besonderen Zweck gerichteten internat. Organisationen (z. B. UN), die einen engeren Zusammenschluss bildenden Staatenbünde und die Protektorate (S. zw. Schutzmacht und abhängigem Staat). Staatsrechtlich durch eine Verf.regelung entstehende S. werden z. B. von Bundesstaaten gebildet. Die neuere Entwicklung hat die am souveränen Nationalstaat orientierten Einteilungen der S. in vielem überholt; bes. die supranat. EU stellt eine neuartige Form der S. dar.
Staatenverbindungen,alle rechtlich geordneten, auf Dauer angelegten Vereinigungen von Staaten, bei denen die Eigenstaatlichkeit der Glieder erhalten bleibt. Auf einer völkerrechtl. Vereinbarung beruhende S. sind die universalen, regionalen oder auf einen besonderen Zweck gerichteten internat. Organisationen (z. B. UN), die einen engeren Zusammenschluss bildenden Staatenbünde und die Protektorate (S. zw. Schutzmacht und abhängigem Staat). Staatsrechtlich durch eine Verf.regelung entstehende S. werden z. B. von Bundesstaaten gebildet. Die neuere Entwicklung hat die am souveränen Nationalstaat orientierten Einteilungen der S. in vielem überholt; bes. die supranat. EU stellt eine neuartige Form der S. dar.