Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Staatensukzession
Staatensukzession(Staatennachfolge), die Übernahme der Rechte und Pflichten eines S. durch einen anderen Staat. Der Tatbestand der S. ist gegeben, wenn ein S. durch Aufteilung in mehrere Staaten oder durch Aufnahme in einen anderen oder einen neu entstehenden Staat (Fusion) untergeht oder seine rechtl. Selbstständigkeit verliert oder wenn ein Teil eines fortbestehenden Staats als Gebietserwerb an einen anderen Staat übergeht oder nach Abtrennung (z. B. durch Sezession) einen neuen Staat bildet.
Ob und in welchem Umfang der Nachfolgestaat die völkerrechtl. Pflichten und Rechte des Gebietsvorgängers gegenüber Dritten übernimmt, ergibt sich meist nur aus einer etwaigen vertragl. Regelung. Den Staatsangehörigen des Gebietsvorgängers muß der Nachfolgestaat den Erwerb seiner Staatsangehörigkeit ermöglichen. Der Gebietsvorgänger bleibt bei Gebietswechseln Vertragspartei von Verträgen für sein verkleinertes Gebiet, während beim Untergang eines Staates dessen Rechte und Pflichten aus einem Staatsvertrag erlöschen.
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