Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Spätaussiedler
Spät|aussiedler,nach § 4 Bundesvertriebenen-Ges. dt. Volkszugehöriger, der die Republiken der ehem. Sowjetunion nach dem 31. 12. 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und seinen Wohnsitz in Dtl. genommen hat, wenn er a) seit dem 8. 5. 1945 oder b) nach seiner Vertreibung oder der Vertreibung eines Elternteils seit dem 31. 3. 1952 seinen Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten hatte. S. ist auch, wer c) vor dem 1. 1. 1993 geboren ist, seinen Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten hatte und von einer Person abstammt, die die Voraussetzungen unter a) und b) erfüllt. Für die Eingliederung der S. gelten die Regelungen des Bundesvertriebenen-Ges. i. d. F. v. 2. 6. 1993.
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