Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sprachenrecht
Sprachenrecht, das von einem Staat durch Gesetz oder von mehreren Staaten durch Vertrag geregelte Recht des Gebrauchs einer bestimmten Sprache durch Angehörige einer nat. Minderheit oder versch. Volksgruppen. In einem Staat werden eine oder mehrere Sprachen als Amtssprachen bestimmt.
Sprachenrecht, das von einem Staat durch Gesetz oder von mehreren Staaten durch Vertrag geregelte Recht des Gebrauchs einer bestimmten Sprache durch Angehörige einer nat. Minderheit oder versch. Volksgruppen. In einem Staat werden eine oder mehrere Sprachen als Amtssprachen bestimmt.