Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Spitze
I Spitze(Spitzenbetrag), Börsenwesen: Betrag, der bei der Schlussabrechnung eines Geschäfts zw. den Parteien übrig bleibt und auszugleichen ist.
II Spitze,
Rassengruppe von Haushunden mit spitzem Fang, spitzen, aufrecht stehenden Ohren und auf dem Rücken liegender, eingerollter Rute; Dt. Groß-S., 40-50 cm schulterhoch, u. a. mit dem Wolfsspitz (45 cm hoch), und Dt. Klein-S., bis 28 cm schulterhoch.
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