Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Spielmann
Spielmann, 1) im MA. der i. d. R. recht- und ehrlose Possenreißer und Musikant, der gegen Lohn seine Künste zu Festzeiten und an den Höfen zeigte. Die Spielleute haben internat. Parallelerscheinungen (so in Frankreich die Jongleurs, Goliarden und Menestrels, in England die Minstrels). In der dt. Literaturgesch. wurde der Begriff (in Nachfolge der romant. Auffassung der Brüder Grimm, die von der dichter. Gestalt Volkers im »Nibelungenlied« einen Typus ableiteten) als Bez. für den wandernden Vermittler volkstüml. Erzählstoffe verwendet. (Spielmannsdichtung)
2) im früheren dt. Heer der Trommler, Pfeifer und Hornist der Infanterie. In der neueren Militärmusik tritt ein Spielmannszug neben das Musikkorps.
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