Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Spielbank
Spielbank(Spielcasino, Spielkasino), Unternehmen, das gewerbsmäßig Gelegenheit zum öffentl. Glücksspiel gibt. Zulassung und Betrieb der S. ist durch Landes-Ges. geregelt, z. T. gelten das Ges. über die Zulassung öffentl. S. vom 14. 7. 1933 und die VO über öffentl. S. vom 27. 7. 1938 fort. Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt untersagt, in einigen S. beträgt das Mindestalter 21 Jahre. Die Mindesteinsätze betragen meist zw. 5 und 20 DM, die Höchsteinsätze zw. 7 000 und 21 000 DM. In Dtl. bestehen (1998) 41 S.; einige bieten außer Roulette auch Baccarat, Black Jack, Poker u. a. an. - In Österreich kann der Bundesmin. für Finanzen Konzessionen für den Betrieb von S. erteilen (Glücksspiel-Ges. von 1989). In der Schweiz wurde 1993 durch Volksabstimmung das S.-Verbot aufgehoben. S. bedürfen einer Bundeskonzession.
Spielbank(Spielcasino, Spielkasino), Unternehmen, das gewerbsmäßig Gelegenheit zum öffentl. Glücksspiel gibt. Zulassung und Betrieb der S. ist durch Landes-Ges. geregelt, z. T. gelten das Ges. über die Zulassung öffentl. S. vom 14. 7. 1933 und die VO über öffentl. S. vom 27. 7. 1938 fort. Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt untersagt, in einigen S. beträgt das Mindestalter 21 Jahre. Die Mindesteinsätze betragen meist zw. 5 und 20 DM, die Höchsteinsätze zw. 7 000 und 21 000 DM. In Dtl. bestehen (1998) 41 S.; einige bieten außer Roulette auch Baccarat, Black Jack, Poker u. a. an. - In Österreich kann der Bundesmin. für Finanzen Konzessionen für den Betrieb von S. erteilen (Glücksspiel-Ges. von 1989). In der Schweiz wurde 1993 durch Volksabstimmung das S.-Verbot aufgehoben. S. bedürfen einer Bundeskonzession.