Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Spielautomat
Spiel|automat(Spielgerät), Gerät mit einer vom Spieler zu betätigenden, den Spielausgang beeinflussenden Vorrichtung (Halbautomat), das als Geschicklichkeits-S. der Unterhaltung dient oder als Geld-S. die Möglichkeit eines Gewinns eröffnet. Die gewerbsmäßige öffentl. Aufstellung von S., die eine Gewinnmöglichkeit bieten, ist nur gestattet, wenn die Bauart des S. von der Physikalisch-Techn. Bundesanstalt zugelassen und die Inbetriebnahme von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist (§§ 33 c ff. GewO). Kindern und Jugendlichen ist die Anwesenheit in öffentl. Spielhallen u. a. vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen nicht gestattet.
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