Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Spiel
I Spiel,1) Verhalten: Tätigkeit, die ohne bewussten Zweck lediglich aus Freude an ihr selbst ausgeübt wird und mit Lustempfindungen verbunden ist. S. finden sich bei Tieren und Menschen. Das S. des Kleinkindes beginnt mit der Beschäftigung mit sich selbst. Kritzeleien und Gestaltungen von formbarem Material zeigen sich bereits vom 2. Lebensjahr an. Hieran schließt sich das S. mit Gegenständen (Funktions-S.), das spielende Nachahmen von Erwachsenen und das Zeichnen, Konstruieren, Nacherzählen, Singen u. Ä. sowie später das Gruppen-S. mit verteilten Rollen an. Die nachfolgenden S. mit Wettbewerbs- und Regelcharakter werden auch von Erwachsenen gepflegt. - Die klass. Theorien vom S. verstehen S. u. a. als Ein- und Vorübung wichtiger Anlagen und Instinkte, als Erholung und Entlastung oder als Abfuhr von Affekten und Triebregungen. Im dt. Idealismus (z. B. F. Schiller) galt das S. als Ausdruck des schöpfer. Triebes des Menschen. J. Huizinga bestimmte das spieler. Handeln als Grundlage kultureller Tätigkeit. Die Bedeutung des (kindl.) S. in der Pädagogik wurde bereits von F. Fröbel, von der Psychotherapie und u. a. von D. W. Winnicott hervorgehoben.
▣ Literatur:
Winnicott, D. W.: Vom S. zur Kreativität. A. d. Engl. Stuttgart u. a. 61992.
⃟ Huizinga, J.: Homo ludens. Vom Ursprung der Kultur im S. Aus dem Niederländ. Reinbek 1994.
2) Jägersprache: der Schwanz von Birkhahn und Fasan.
3) Recht: (S.-Vertrag) ein Vertrag, durch den sich zwei Parteien der Unterhaltung oder des Gewinns wegen eine Leistung unter entgegengesetzten Bedingungen versprechen. Durch S. und Wette wird keine Verbindlichkeit begründet, jedoch kann das einmal Geleistete nicht zurückgefordert werden (§ 762 BGB). (Glücksspiel, Lotterievertrag) - Nach österr. (§§ 1270, 1432 ABGB) und nach schweizer. Recht (Art. 513 ff. OR) ist das S. ähnlich geregelt.
4) Technik: Maßunterschied zw. zwei zueinander gehörenden Maschinenteilen, z. B. bei der Spielpassung (Passung).
II Spiel,
Hilde, österr. Schriftstellerin, * Wien 19. 10. 1911, ✝ ebd. 30. 11. 1990; vielfältige Veröffentlichungen von literaturkrit. und essayist. Charakter zur österr. Literatur und der ihres ehem. Exillands Großbritannien, die thematisch auch die jüd. Emigration berühren; war der Tradition des österr. Fin de Siècle verbunden; u. a. »Kati auf der Brücke« (R., 1933), »Lisas Zimmer« (R., 1965), »Der Mann mit der Pelerine« (Erz., 1985), aus dem Nachlass: »Die Dämonie der Gemütlichkeit. Glossen zur Zeit u. a. Prosa« (hg. 1991), »Das Haus des Dichters. Literar. Essays, Interpretationen ...« (hg. 1992).
I Spiel,1) Verhalten: Tätigkeit, die ohne bewussten Zweck lediglich aus Freude an ihr selbst ausgeübt wird und mit Lustempfindungen verbunden ist. S. finden sich bei Tieren und Menschen. Das S. des Kleinkindes beginnt mit der Beschäftigung mit sich selbst. Kritzeleien und Gestaltungen von formbarem Material zeigen sich bereits vom 2. Lebensjahr an. Hieran schließt sich das S. mit Gegenständen (Funktions-S.), das spielende Nachahmen von Erwachsenen und das Zeichnen, Konstruieren, Nacherzählen, Singen u. Ä. sowie später das Gruppen-S. mit verteilten Rollen an. Die nachfolgenden S. mit Wettbewerbs- und Regelcharakter werden auch von Erwachsenen gepflegt. - Die klass. Theorien vom S. verstehen S. u. a. als Ein- und Vorübung wichtiger Anlagen und Instinkte, als Erholung und Entlastung oder als Abfuhr von Affekten und Triebregungen. Im dt. Idealismus (z. B. F. Schiller) galt das S. als Ausdruck des schöpfer. Triebes des Menschen. J. Huizinga bestimmte das spieler. Handeln als Grundlage kultureller Tätigkeit. Die Bedeutung des (kindl.) S. in der Pädagogik wurde bereits von F. Fröbel, von der Psychotherapie und u. a. von D. W. Winnicott hervorgehoben.
▣ Literatur:
Winnicott, D. W.: Vom S. zur Kreativität. A. d. Engl. Stuttgart u. a. 61992.
⃟ Huizinga, J.: Homo ludens. Vom Ursprung der Kultur im S. Aus dem Niederländ. Reinbek 1994.
2) Jägersprache: der Schwanz von Birkhahn und Fasan.
3) Recht: (S.-Vertrag) ein Vertrag, durch den sich zwei Parteien der Unterhaltung oder des Gewinns wegen eine Leistung unter entgegengesetzten Bedingungen versprechen. Durch S. und Wette wird keine Verbindlichkeit begründet, jedoch kann das einmal Geleistete nicht zurückgefordert werden (§ 762 BGB). (Glücksspiel, Lotterievertrag) - Nach österr. (§§ 1270, 1432 ABGB) und nach schweizer. Recht (Art. 513 ff. OR) ist das S. ähnlich geregelt.
4) Technik: Maßunterschied zw. zwei zueinander gehörenden Maschinenteilen, z. B. bei der Spielpassung (Passung).
II Spiel,
Hilde, österr. Schriftstellerin, * Wien 19. 10. 1911, ✝ ebd. 30. 11. 1990; vielfältige Veröffentlichungen von literaturkrit. und essayist. Charakter zur österr. Literatur und der ihres ehem. Exillands Großbritannien, die thematisch auch die jüd. Emigration berühren; war der Tradition des österr. Fin de Siècle verbunden; u. a. »Kati auf der Brücke« (R., 1933), »Lisas Zimmer« (R., 1965), »Der Mann mit der Pelerine« (Erz., 1985), aus dem Nachlass: »Die Dämonie der Gemütlichkeit. Glossen zur Zeit u. a. Prosa« (hg. 1991), »Das Haus des Dichters. Literar. Essays, Interpretationen ...« (hg. 1992).