Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sperrfrist
Sperrfrist,Zeitraum, in dem bestimmte Rechtshandlungen nicht vorgenommen werden dürfen (z. B. die entzogene Fahrerlaubnis nicht wieder erteilt werden darf) oder nicht wirksam werden (z. B. Massenentlassung grundsätzlich erst einen Monat nach Anzeige beim Arbeitsamt). Von erhebl. Bedeutung ist die Sperrzeit nach §§ 144 ff. SGB III, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu 12 Wochen ruht, z. B. wenn der Anspruchsberechtigte ohne wichtigen Grund seine Arbeit aufgegeben hat.
Sperrfrist,Zeitraum, in dem bestimmte Rechtshandlungen nicht vorgenommen werden dürfen (z. B. die entzogene Fahrerlaubnis nicht wieder erteilt werden darf) oder nicht wirksam werden (z. B. Massenentlassung grundsätzlich erst einen Monat nach Anzeige beim Arbeitsamt). Von erhebl. Bedeutung ist die Sperrzeit nach §§ 144 ff. SGB III, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu 12 Wochen ruht, z. B. wenn der Anspruchsberechtigte ohne wichtigen Grund seine Arbeit aufgegeben hat.