Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Spenden
Spenden,freiwillige und unentgeltl. Leistungen; Geld- und Sachzuwendungen. S. für mildtätige, kirchl., religiöse, wiss. und als bes. förderungswürdig anerkannte gemeinnützige sowie kulturelle Zwecke sind bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben (§ 10 b EStG), bei der Körperschaftsteuer als abziehbare Aufwendungen (§ 9 Körperschaftsteuer-Ges.) in bestimmter Höhe abzugsfähig, wenn der Empfänger eine Körperschaft des öffentl. Rechts, eine öffentl. Dienststelle oder eine sonstige begünstigte Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist (§ 48 Einkommensteuer-Durchführungs-VO).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Spenden