Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Spekulation
Spekulation[lat.] die,
1) Philosophie: nach Hegel die philosoph. Methode, die Begriffsentwicklung des absoluten Geistes nachvollziehend darzustellen, ohne darüber zu reflektieren. (Dialektik)
2) Wirtschaft: Geschäftsabschlüsse, die in Erwartung bzw. unter Ausnutzung von Preisschwankungen im Zeitablauf getätigt werden. S.-Objekte sind v. a. Wertpapiere, Devisen, Handelswaren, Grundstücke und Immobilien. S.-Geschäfte sind nach dem Einkommensteuerrecht (§ 23 Einkommensteuer-Ges. i. d. F. des Steuerentlastungs-Ges. v. 24. 3. 1999) Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zw. Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre (bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten) bzw. nicht mehr als ein Jahr (bei anderen Wirtschaftsgütern, v. a. bei Aktien u. a.Wertpapieren) beträgt. Einkünfte aus S.-Geschäften werden ermittelt als Differenz zw. dem Veräußerungspreis und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie den Werbungskosten. Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1 000 DM beträgt.
Spekulation[lat.] die,
1) Philosophie: nach Hegel die philosoph. Methode, die Begriffsentwicklung des absoluten Geistes nachvollziehend darzustellen, ohne darüber zu reflektieren. (Dialektik)
2) Wirtschaft: Geschäftsabschlüsse, die in Erwartung bzw. unter Ausnutzung von Preisschwankungen im Zeitablauf getätigt werden. S.-Objekte sind v. a. Wertpapiere, Devisen, Handelswaren, Grundstücke und Immobilien. S.-Geschäfte sind nach dem Einkommensteuerrecht (§ 23 Einkommensteuer-Ges. i. d. F. des Steuerentlastungs-Ges. v. 24. 3. 1999) Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zw. Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre (bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten) bzw. nicht mehr als ein Jahr (bei anderen Wirtschaftsgütern, v. a. bei Aktien u. a.Wertpapieren) beträgt. Einkünfte aus S.-Geschäften werden ermittelt als Differenz zw. dem Veräußerungspreis und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie den Werbungskosten. Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1 000 DM beträgt.