Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Speiseverbote
Speiseverbote,religiöse Vorschriften, in denen festgelegt ist, welche Speisen und Getränke nicht, nicht zusammen oder zu bestimmten Zeiten nicht (Fasten) verzehrt bzw. getrunken werden dürfen. S. kommen ebenso wie Speisegebote in fast allen Religionen vor. Ihnen liegt u. a. die kultisch-rituelle Unterscheidung von »rein« und »unrein« zugrunde (so z. B. im Judentum; koscher). Mit S. belegt sind im Judentum z. B. das Schweinefleisch sowie der gleichzeitige Verzehr von Fleisch- und Milchspeisen, im Islam ebenfalls das Schweinefleisch sowie Alkohol, im Hinduismus das Fleisch von Rindern und Affen, die als hl. Tiere gelten. Der Dschainismus erlaubt nur vegetar. Kost.
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