Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sparkasse
Sparkasse(Sparbank), Kreditinstitut, dessen Hauptaufgabe ursprünglich die Verw. von Spareinlagen war. Unterstützt von den regionalen Landesbanken/Girozentralen haben sich die dt. S. zu Universalbanken entwickelt. - In Dtl. existieren (Ende 1997) 598 (1992: 723) S. mit rd. 19 100 (19 700) Zweigstellen. Die Bez. S. ist den öffentl. S. (kommunale oder freie öffentl. S.) vorbehalten. Die bei weitem überwiegenden kommunalen S. sind gemeinnützige Anstalten des öffentl. Rechts in der Form von Stadt-, Kreis- oder Bezirks-S. Die kommunale Körperschaft (Gemeinde, Stadt, Kreis, Zweckverband) haftet als Gewährträger für die Verbindlichkeiten sowie für die Existenz der S. (Anstaltslast). Die freien öffentl. S. werden in der Rechtsform von Stiftungen des bürgerl. Rechts oder wirtsch. Vereinen geführt; sie erfüllen wie die kommunalen S. gemeinnützige Aufgaben. Die S. unterliegen neben der allg. Bankenaufsicht nach dem Kreditwesen-Ges. einer besonderen Anstaltsaufsicht durch das jeweilige Bundesland. Die Geschäftstätigkeit der S. unterliegt gegenüber der übrigen Kreditwirtschaft gesetzl. und satzungsrechtl. Beschränkungen. So dürfen S. z. B. nur in einem bestimmten Gebiet tätig sein.
S. haben versch. Geldanlageformen entwickelt (Sparbuch und -briefe, Wertpapiere, Investmentzertifikate, Prämiensparen u. a.). Darüber hinaus müssen sie ausreichende kreditwirtsch. Leistungen für die Bev., die Wirtschaftsunternehmen sowie die öffentl. Hand bieten. Der Schwerpunkt liegt auf langfristigen Darlehen, v. a. für den Wohnungsbau. Als S.-Zentralbanken fungieren die regionalen Girozentralen sowie die Dt. Girozentrale - Dt. Kommunalbank als Spitzeninstitut. Die S. gehören den regionalen S.- und Giroverbänden an; Spitzenorganisation ist der Dt. Sparkassen- und Giroverband e. V., Bonn.
Geschichte: Die 1778 in Hamburg gegr. »Ersparungs-Casse« gilt als erste S. in Dtl. In Preußen wurde 1818 die Städt. S. Berlin errichtet. Wichtig war die 1909 auf Initiative J. C. Eberles erfolgte Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (Spargiroverkehr) der S. und die Gründung von S.- und Giroverbänden sowie Girozentralen; am 1. 2. 1918 wurde die Dt. Girozentrale in Berlin gegr. - In Österreich wurde 1819 in Wien die erste S. gegr.; heute existieren etwa 80 universell tätige S., die seit 1986 auch die Rechtsform einer S.-AG annehmen können. In der Schweiz gilt die 1786 gegr. Dienstzinskasse der Stadt Bern als älteste S.; 1794 wurde die S. in Genf gegründet. Die inzwischen universell tätigen S. werden nicht gesondert ausgewiesen, sondern zählen statistisch zu den (1996) 119 Regionalbanken und Sparkassen.
Sparkasse(Sparbank), Kreditinstitut, dessen Hauptaufgabe ursprünglich die Verw. von Spareinlagen war. Unterstützt von den regionalen Landesbanken/Girozentralen haben sich die dt. S. zu Universalbanken entwickelt. - In Dtl. existieren (Ende 1997) 598 (1992: 723) S. mit rd. 19 100 (19 700) Zweigstellen. Die Bez. S. ist den öffentl. S. (kommunale oder freie öffentl. S.) vorbehalten. Die bei weitem überwiegenden kommunalen S. sind gemeinnützige Anstalten des öffentl. Rechts in der Form von Stadt-, Kreis- oder Bezirks-S. Die kommunale Körperschaft (Gemeinde, Stadt, Kreis, Zweckverband) haftet als Gewährträger für die Verbindlichkeiten sowie für die Existenz der S. (Anstaltslast). Die freien öffentl. S. werden in der Rechtsform von Stiftungen des bürgerl. Rechts oder wirtsch. Vereinen geführt; sie erfüllen wie die kommunalen S. gemeinnützige Aufgaben. Die S. unterliegen neben der allg. Bankenaufsicht nach dem Kreditwesen-Ges. einer besonderen Anstaltsaufsicht durch das jeweilige Bundesland. Die Geschäftstätigkeit der S. unterliegt gegenüber der übrigen Kreditwirtschaft gesetzl. und satzungsrechtl. Beschränkungen. So dürfen S. z. B. nur in einem bestimmten Gebiet tätig sein.
S. haben versch. Geldanlageformen entwickelt (Sparbuch und -briefe, Wertpapiere, Investmentzertifikate, Prämiensparen u. a.). Darüber hinaus müssen sie ausreichende kreditwirtsch. Leistungen für die Bev., die Wirtschaftsunternehmen sowie die öffentl. Hand bieten. Der Schwerpunkt liegt auf langfristigen Darlehen, v. a. für den Wohnungsbau. Als S.-Zentralbanken fungieren die regionalen Girozentralen sowie die Dt. Girozentrale - Dt. Kommunalbank als Spitzeninstitut. Die S. gehören den regionalen S.- und Giroverbänden an; Spitzenorganisation ist der Dt. Sparkassen- und Giroverband e. V., Bonn.
Geschichte: Die 1778 in Hamburg gegr. »Ersparungs-Casse« gilt als erste S. in Dtl. In Preußen wurde 1818 die Städt. S. Berlin errichtet. Wichtig war die 1909 auf Initiative J. C. Eberles erfolgte Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (Spargiroverkehr) der S. und die Gründung von S.- und Giroverbänden sowie Girozentralen; am 1. 2. 1918 wurde die Dt. Girozentrale in Berlin gegr. - In Österreich wurde 1819 in Wien die erste S. gegr.; heute existieren etwa 80 universell tätige S., die seit 1986 auch die Rechtsform einer S.-AG annehmen können. In der Schweiz gilt die 1786 gegr. Dienstzinskasse der Stadt Bern als älteste S.; 1794 wurde die S. in Genf gegründet. Die inzwischen universell tätigen S. werden nicht gesondert ausgewiesen, sondern zählen statistisch zu den (1996) 119 Regionalbanken und Sparkassen.