Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sparerfreibetrag
Sparerfreibetrag,im Einkommensteuerrecht Freibetrag bei der Ermittlung von Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 4 EStG); ab 1. 1. 2000 nach Abzug der Werbungskosten für Alleinstehende 3 100 DM und für Verheiratete 6 200 DM; ohne Nachweis von Werbungskosten kann eine Werbungskostenpauschale von 100 bzw. 200 DM geltend gemacht werden (Kapitalertragsteuer).
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