Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sparen
Sparendas, Verzicht auf die Verwendung von Einkommen zugunsten zukünftigen Konsums oder langfristiger Vermögensbildung. Zum S. gehören auch die Nichtausschüttung von Unternehmensgewinnen sowie der Überschuss der Staatseinnahmen über die -ausgaben. - Zum freiwilligen S. zählen Geldanlagen (Sparkonten, Wertpapiere usw.) bei Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen sowie das Ansammeln von Geld beim Sparer selbst. Zwangs-S. liegt vor bei staatl. Verordnung (z. B. Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung, Zwangsanleihen). Die Sparfähigkeit ergibt sich v. a. aus der Höhe des Einkommens, wobei der Anteil der Ersparnisse am verfügbaren Einkommen, die durchschnittl. Sparquote, i. d. R. mit steigendem Einkommen zunimmt. Die gesamtwirtsch. Sparquote ist der Anteil der Ersparnisse am Volkseinkommen.
In modernen Volkswirtschaften kommt dem S. eine zentrale Rolle im Wirtschaftsablauf zu. Zum einen werden Teile des Einkommens nicht nachfragewirksam, insofern hat die Sparneigung der privaten Haushalte direkten Einfluss auf den Konjunkturverlauf. Zum anderen entsteht zusätzl. Geldvermögen, das zur Finanzierung von Aktivitäten anderer Wirtschaftseinheiten verwendet werden kann. Die Sparneigung und -fähigkeit entscheidet auch über die Verteilung des gesamtwirtsch. Vermögenszuwachses; insofern kommt dem S. eine sozialpolit. Bedeutung zu und wird vom Staat (Sparerfreibetrag, Wohnungsbauprämie u. a.) gefördert.
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