Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sozietät
Sozietät[lat.] die,
1) Recht: Gesellschaft bürgerl. Rechts, früher bes. im Versicherungswesen (Societät), heute z. B. Anwaltsgemeinschaft.
2) Soziologie: eine abgrenzbare Menge von Menschen, die durch gemeinsame soziale Normen, Wert- und Zusammengehörigkeitsvorstellungen bestimmt sind, ohne räuml. Beziehungen untereinander zu haben.
Sozietät[lat.] die,
1) Recht: Gesellschaft bürgerl. Rechts, früher bes. im Versicherungswesen (Societät), heute z. B. Anwaltsgemeinschaft.
2) Soziologie: eine abgrenzbare Menge von Menschen, die durch gemeinsame soziale Normen, Wert- und Zusammengehörigkeitsvorstellungen bestimmt sind, ohne räuml. Beziehungen untereinander zu haben.