Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sozialwahlen
Sozialwahlen,die alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung. Die S. ermöglichen den Versicherten die Mitbestimmung über die Arbeit der Sozialversicherung. Gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl; die Wahlen sind frei und geheim.
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