Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sozialverträglichkeit
Sozialverträglichkeit,ein an sozialen Zielgrößen ausgerichteter Bewertungsmaßstab in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft für den Nutzen und/oder die Kosten eines Vorgangs (z. B. einer techn. Neuerung), einer Regelung (z. B. eines Gesetzes), eines Vorhabens (z. B. eines betriebl. Sozialplans) oder eines Ergebnisses (z. B. das einer wirtschaftspolit. Entscheidung). Die konkrete Bedeutung von S. ist verschieden, je nachdem, was als »sozial« gilt. So werden als sozialverträglich mitunter jene Regelungen eingestuft, welche die Interessen jedes einzelnen Mitgl. eines Kollektivs (z. B. der Belegschaft eines Betriebs) im gleichen Umfang wahren (individualist. Prinzip der S.). Als sozialverträglich wird aber häufig auch eine Regelung eingestuft, welche die Interessen der Mehrheit der Kollektivmitgl. (nicht aber die Interessen einer Minderheit) oder den größtmögl. Gesamtnutzen eines Kollektivs (nicht aber den jedes Einzelnen) wahrt (kollektivist. Prinzip der Sozialverträglichkeit).
Sozialverträglichkeit,ein an sozialen Zielgrößen ausgerichteter Bewertungsmaßstab in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft für den Nutzen und/oder die Kosten eines Vorgangs (z. B. einer techn. Neuerung), einer Regelung (z. B. eines Gesetzes), eines Vorhabens (z. B. eines betriebl. Sozialplans) oder eines Ergebnisses (z. B. das einer wirtschaftspolit. Entscheidung). Die konkrete Bedeutung von S. ist verschieden, je nachdem, was als »sozial« gilt. So werden als sozialverträglich mitunter jene Regelungen eingestuft, welche die Interessen jedes einzelnen Mitgl. eines Kollektivs (z. B. der Belegschaft eines Betriebs) im gleichen Umfang wahren (individualist. Prinzip der S.). Als sozialverträglich wird aber häufig auch eine Regelung eingestuft, welche die Interessen der Mehrheit der Kollektivmitgl. (nicht aber die Interessen einer Minderheit) oder den größtmögl. Gesamtnutzen eines Kollektivs (nicht aber den jedes Einzelnen) wahrt (kollektivist. Prinzip der Sozialverträglichkeit).