Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sozialversicherungsausweis
Sozialversicherungsausweis,gemäß § 95 SGB IV von den Rentenversicherungsträgern auszugebender Ausweis, der für jeden Beschäftigten den Familiennamen (ggf. Geburtsnamen), den Vornamen und die Versicherungsnummer enthält. Er löste 1996 das Sozialversicherungsheft ab. Jeder Beschäftigte hat den S. bei Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber vorzulegen. Die Einführung des S. dient der Aufdeckung von illegalen Beschäftigungsverhältnissen und der Verhinderung des Missbrauchs von Sozialleistungen.
Sozialversicherungsausweis,gemäß § 95 SGB IV von den Rentenversicherungsträgern auszugebender Ausweis, der für jeden Beschäftigten den Familiennamen (ggf. Geburtsnamen), den Vornamen und die Versicherungsnummer enthält. Er löste 1996 das Sozialversicherungsheft ab. Jeder Beschäftigte hat den S. bei Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber vorzulegen. Die Einführung des S. dient der Aufdeckung von illegalen Beschäftigungsverhältnissen und der Verhinderung des Missbrauchs von Sozialleistungen.