Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sozialstaat
Sozialstaat,ein Staat, der (gemäß seiner Verf.) soziale Gerechtigkeit in den gesellschaftl. Verhältnissen anstrebt. In der dt. Geschichte wurde ein solches S.-Prinzip erstmals im GG (Art. 20, 28) verankert. Es wird als Erweiterung des dem Rechtsstaat immanenten Strebens nach Gerechtigkeit um eine soziale Komponente interpretiert, d. h., Inhalt und Auslegung der Gesetze, Verwaltungstätigkeit und Rechtsprechung sind im Rahmen der rechtsstaatl. Ordnung auch am sozialstaatl. Auftrag (Abbau größerer sozialer Unterschiede in der Gesellschaft, Sicherung eines angemessenen Lebensstandards für jede Bev.gruppe) zu orientieren. Konkrete Ausformung erfährt der S. insbesondere in der Sozialpolitik.
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